

AGB
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine
Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts
aus.
Arbeitszeit:
Von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Überstundenzuschläge werden gesondert (25 %) abgerechnet. Mindestbuchzeit beträgt 2 Stunden. An- und
Abfahrt werden auch verrechnet.
Haftung und Versicherung:
A) Zur Versicherung des Gutes ist der Auftragnehmer verpflichtet, sofern ein schriftlicher Auftrag dazu unter Angaben des
Versicherungswertes und der zu deckenden Gefahren vorliegt.
B) Gegen Bruch von Glas, Porzellan usw. sowie gegen Kriegsrisiko, Plünderung und Aufruhr kann eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden.
C) Wenn die Verpackung der Waren nicht von uns erfolgt, übernehmen wir keine Verantwortung (Ausnahme im Falle von bereits abgeschlossener Versicherung.
D) Keine Haftung für Schäden infolge fehlender oder mangelhafter Verpackung.
E) Die Haftung ist weiter ausgeschlossen:
Für Beschädigung der Wände, Fenster, Böden und Stiegengeländer, wenn die Größe und Schwere der zu transportierenden Güter dem Raumverhältnis nicht entsprechen.
F) Die Haftung erlischt, wenn äußerlich erkennbare Mängel nicht sofort bei Ablieferung, ODER äußerlich nicht erkennbare Mängel nicht spätestens in den nächsten Tagen nach Ablieferung dem Auftragnehmer schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Daher können nach unseren AGB keine Reklamationen nach den ersten 24 Stunden nach der Ablieferung akzeptiert werden.
Mündliche Abrede:
Für die Ausführung mündlich erteilter Aufträge, die von keiner Seite schriftlich bestätigt sind, trägt der Auftraggeber die Gefahr.
Abrechnung:
A) Nach der Ablieferung des Umzugsgutes wird ein Lieferschein ausgegeben. Der
Lieferschein darf nur von unseren Mitarbeitern AUSGESCHRIEBEN und ausgegeben werden. Daher SIND schriftliche Anmerkungen des
Auftraggebers auf dem Lieferschein ungültig und werden als solche vor Gericht als ungültig betrachten und gelten nicht als Beweis.
B) Als Beweis VOR Gericht gelten nur die von uns aufgeschriebenen Anmerkungen. Unter geltende Anmerkungen des Kunden FÄLLT nur die Unterschrift . Alle anderen Reklamationen akzeptieren wir nicht.
C) Nach unserer Bearbeitung des Lieferscheines wird die Rechnung, deren Fälligkeit 7 Tage beträgt, zugeschickt. Bei Überschreitung der Fälligkeit berechnen wir die Spesen und Zinsen in der Höhe von 0,05 %. Sollte die Rechnung trotz Mahnung nicht eingezahlt werden können Sie eine Inkasso Mahnung.
Sonstige Abrechnungen:
A) Besonders abgerechnet WERDEN: Transporte mit Klavieren, Tresoren und anderen Schwergütern.
B) Firmenumzüge (über 100 m²) werden gesondert vereinbart. Daher gelten in solchen Fällen nicht die auf dieser Homepage angeführten Preise.
Sonstige Vereinbarungen:
Sonstige Vereinbarungen bedürfen für deren Gültigkeit sowohl eine Unterschrift als auch
Stempel des Geschäftsführers.
Zahlungsbedingungen:
Privatkunden werden bei Arbeits-Fertigstellung abgerechnet und sind in bar zu bezahlen. Bei größeren Summen ist bei Arbeitsbeginn
eine vereinbarte Anzahlung zu leisten, und bei Fertigstellungen ist die Restzahlung in Bar fällig.
Firmen-Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt fällig, längstens aber binnen 14 Tagen. Für jede Mahnung werden €15,00 verrechnet.
Ab der 2. Mahnung verrechnen wir zusätzlich 12% Verzugszinsen.
Trinkgelder:
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
Gültigkeit:
Falls ein Auftraggeber unser Angebot in Anspruch nimmt, erklärt er damit zugleich, dass er unsere AGB gelesen hat und damit
einverstanden ist.
Sollte der Auftraggeber unsere AGB nicht gelesen haben, übernehmen wir keine Haftung.